Nachwuchsförderung

Die DGP hat sich zur Aufgabe gesetzt, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern, indem sie die Vernetzung von Studierenden, Doktoranden und Berufseinsteigern unterstützt. Die DGP bietet finanzielle Fördermöglichkeiten, wie z. B. Reisestipendien, an und vergibt jährlich Promotions- und Posterpreise.

Promotionspreis

Die DGP zeichnet jedes Jahr eine Dissertation auf dem Gebiet der Pflanzenernährung mit einem Promotionspreis aus. In Ausnahmefällen kann der Preis doppelt vergeben werden. Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld von 1000 € verbunden. Kandidatinnen und Kandidaten können entweder durch Mitglieder der DGP nominiert werden oder eine Selbstbewerbung einreichen. Zugelassen sind Kandidatinnen und Kandidaten, die seit dem 1. August des Vorjahres an einer deutschen Universität promoviert worden sind. Berücksichtigt werden hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der Pflanzenernährung, die mindestens mit „magna cum laude“ bewertet wurden.

Mit der Bewerbung an die Geschäftsstelle der DGP sind vorzulegen: Motivationsschreiben (max. 1 Seite), Lebenslauf, Promotionsurkunde oder vorläufige Bescheinigung der Promotion, Gutachten des Betreuers, Dissertationsschrift. Die Bewerbung soll als eine zusammenhängende pdf-Datei, sowie die Dissertationsschrift als separate pdf-Datei, per Email an die Geschäftsführung der DGP gesendet werden.

Einsendeschluss ist der 31. Juli des laufendes Jahres. Die offizielle Verleihung des Promotionspreises findet im Rahmen der Jahrestagung der DGP e.V. statt, die i.d.R. im September abgehalten wird. Im Rahmen der Verleihung stellt die Preisträgerin oder der Preisträger in einem Vortrag ihre oder seine Dissertation vor.

Übersicht der Preisträger

2024 Leonie Dries
2024 Jon Henningsen
2023 Christian Frerichs
2023 Esther Lange
2022 Amit Sagervanshi
2020 Zhongtao Jia
2019 Johanna Krippner
2019 Anne Roßmann
2018 Franziska Faust
2017 Stephan Jung
2016 Linbo Wu
2016 Mareike Jezek
2015 Stefanie Höller
2014 Jan Reent Köster
2014 Nicole Schmid
2011 Christioph-Martin Geilfus
2010 Stephanie Fischinger
2009 Hendrik Führs
2008 Britta Pitann
2004 Marion Fecht-Christoffers
2004 Edgar Peiter

Posterpreis

Die DGP verleiht auf ihren Jahrestagungen drei Posterpreise in Höhe von insgesamt € 600. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine auf der Tagung gebildete Kommission.

Workshops

Zur Zeit finden keine Workshops statt.

DGP Stipendien

Die DGP vergibt Stipendien in Höhe von bis zu € 500 an Doktoranden und Postdocs für die Teilnahme an Tagungen und anderen wissenschaftlichen Veranstaltungen im Bereich der Pflanzenernährung, sowie für Forschungsaufenthalte.Der begründete Antrag ist formlos an die Geschäftsstelle zu richten und soll die unten aufgeführten Anforderungen erfüllen.

Anforderungen des Stipendiumsantrags:

Der Antrag ist als eine zusammengefasste PDF-Datei einzureichen und muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Anschreiben
  • eine Auflistung der voraussichtlichen Kosten

  • Bei Tagungsstipendien: Nachweis über einen eigenen Beitrag (z. B. Abstract, Poster)

  • Bei Forschungsaufenthalten: Beschreibung der geplanten Arbeiten im Gastinstitut

Die Belege über die tatsächlich entstandenen Kosten sind unverzüglich nach Abschluss dergeförderten Maßnahme, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten, bei der Geschäftsstelleeinzureichen. Eine Auszahlung der Förderung von maximal 500 € erfolgt nur bei fristgerechterund vollständiger Vorlage der Nachweise.Bei geförderten Forschungsaufenthalten ist ein kurzer Bericht (ca. ½ Seite) über diedurchgeführten Tätigkeiten und erzielten Ergebnisse zu erstellen und mit den Belegeneinzureichen. Dieser Bericht kann auf der Website der DGP veröffentlicht werden.

Weiterhin gelten für die Vergabe der Stipendien folgende Regelungen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Mittelverwendung:

  1. Pro Geschäftsjahr werden maximal fünf Stipendien vergeben: höchstens drei im ersten Halbjahr und – sofern diese Zahl erreicht wurde – maximal zwei im zweiten Halbjahr. Wenn im ersten Halbjahr weniger als drei Stipendien vergeben wurden, kann im zweiten Halbjahr die Differenz zu insgesamt fünf Stipendien ausgeglichen werden. Es gelten zwei Bewerbungsfristen pro Jahr, der 30. April für Vorhaben im Zeitraum 01. Juli bis 31. Januar sowie der 31. August für Vorhaben im Zeitraum 01. Februar bis 30. Juni. Die Begutachtung von Anträgen beginnt nach Ablauf der Einreichungsfrist.
  2. Eine Förderung ist nur möglich, wenn eine europäische IBAN zur Auszahlung angegeben wird.
  3. Bei Tagungsteilnahmen ist eine Early-Bird-Registrierung Voraussetzung für die Förderung. Bitte fügen Sie der Bewerbung den Nachweis bei.
  4. Pro Arbeitsgruppe können nicht mehr als zwei Stipendien pro Geschäftsjahr vergeben werden.
  5. Eine Förderung derselben Person in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ist nicht möglich.
  6. Bewilligung oder Ablehnung erfolgt ohne Nennung von Gründen.

Ermäßigungen der Tagungsgebühr der DGP-Jahrestagungen

Mitglieder der DGP erhalten eine Ermäßigung auf die Tagungsgebühr der DGP-Tagung. Den Umfang der Ermäßigung legt die jeweils ausrichtende Arbeitsgruppe fest.